Stellungnahme im Rahmen des
QS-Verfahrens Perkutane Koronarintervention (PCI) und Koronarangiographie (QS PCI) des IQTIG
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner "Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung" (DeQS-RL) das QS-Verfahren Perkutane Koronarintervention (PCI) und Koronarangiographie als erstes sektorenübergreifendes Verfahren festgelegt. Das heißt, es werden sowohl ambulante als auch stationär erbrachte Eingriffe qualitätsgesichert.
Das Verfahren, das im Auftrag des G-BA vom Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) entwickelt und durchgeführt wird, umfasst insgesamt 38 Qualitätsindikatoren. 13 davon basieren ausschließlich auf der QS-Dokumentation der Leistungserbringer, sechs Indikatoren werden für zusätzliche Informationen bei der Berechnung aus den Sozialdaten bei den Krankenkassen herangezogen und 19 aus der Patientenbefragung QS PCI.
Im Rahmen des Beteiligungsverfahren nach § 137a Abs. 7 SGB V zu Änderungen der prospektiven Rechenregeln für das EJ 2026 im Verfahren QS PCI inkl. der Patientenbefragung hat die Deutsche Gesellschaft für Interventionelle Radiologie und minimal-invasive Therapie (DeGIR) gemeinsam mit der Deutschen Röntgengesellschaft e. V. (DRG) eine Stellungnahme eingreicht.