Qualitätssicherung
in der Interventionellen Radiologie
Die Deutsche Gesellschaft für Interventionelle Radiologie und minimal-invasive Therapie (DeGIR) stellt die zentrale Qualitätssicherungsstelle für jede Form radiologischer Intervention dar.
Die Teilnahme an der Dokumentation qualitätssichernder Informationen im DeGIR-Qualitätssicherungs-Register ist freiwillig, für die Zertifizierung von DeGIR-/DGNR-Zentren und anerkannten interdisziplinären Gefäßzentren hingegen verpflichtend. In Zusammenhang mit der Gefäßzentrenzertifizierung ist die DeGIR-QS-Dokumentation sogar z. T. vergütungsrelevant bzw. Voraussetzung für die Abrechnung von Sonderentgelten.
Gesetzliche Vorgaben – die Rolle der DeGIR
§ 137 des 5. Sozialgesetzbuches schreibt Maßnahmen zur Qualitätssicherung vor. Danach müssen vergleichbare Prüfungen ermöglicht werden. Seit 1997/1998 muss die Erfassung interventioneller Qualitätssicherungsdaten, die derzeit gesetzlich vorgeschrieben, aber noch nicht gesetzlich geregelt ist, über eine elektronische Datenverarbeitung (EDV) erfolgen.
Die Qualitätssicherungs-Dokumentation der DeGIR (DeGIR-QS-Register)
Ziel der DeGIR ist es, interessierten interventionell tätigen Radiolog:innen eine komfortable Software zur Verfügung zu stellen, mit der die Erfassung aller Interventionen möglich ist, um eine umfassende Qualitätssicherung zu gewährleisten. Das Ziel ist dabei nicht nur, die Auflagen des Gesetzgebers zu erfüllen, sondern vielmehr Qualitätsstandards zu schaffen, die uns Radiolog:innen auch künftig diese interventionellen Methoden sichern. Außerdem lassen sich auf einer sicheren und breiten Datenbasis weitere Sonderentgelte vereinbaren.
Die Datenerfassung erfolgt zunächst bei jeder Intervention über entsprechende Formulare, nachfolgend werden diese Daten mit Hilfe einer hierfür entwickelten Software archiviert. Die Auswertung aller einsendenden Zentren erfolgt zentral über die DeGIR. Teilnehmende am Qualitätssicherungsprogramm erhalten im 2. Quartal ein Zertifikat der DeGIR über die erfolgreiche Teilnahme zugesandt, wenn sie mindestens 50 Interventionen im Eingabejahr dokumentiert und die Dokumentationseingabe erfolgreich abgeschlossen haben. Das Eingabejahr endet dabei stets am 28.02. des Folgejahres.
Die Teilnahme am DeGIR-Qualitätssicherungsprogramm ist für Kliniken, die sich als Interdisziplinäres Gefäßzentrum oder als DeGIR-Zentrum für interventionelle Gefäßmedizin und minimal-invasive Therapie zertifizieren lassen möchten, verpflichtend. Darüber hinaus ist die Teilnahme am DeGIR-QS-Register für die Zertifizierung als DeGIR-/DGNR-Zentrum obligat, wobei für die Primär- und die Re-Zertifizierung der Zentren Mindestdokumentationsanforderungen gelten. Diese sind vollständig über das DeGIR-QS-Register abzubilden und werden einer jährlichen Überprüfung durch die DeGIR unterzogen.