DeGIR- bzw. DeGIR-/DGNR-Zentren für IR und INR
Praktische Ausbildung in Interventioneller Radiologie (IR) und Interventioneller Neuroradiologie (INR) kann sowohl durch die Tätigkeit in der eigenen Einrichtung als auch durch Hospitationen in Fremdeinrichtungen erworben werden. Einrichtungen, die die praktische Ausbildung in IR und INR anbieten, sind im Allgemeinen radiologische und neuroradiologische Kliniken in Krankenhäusern, gegebenenfalls ist dies auch in radiologischen Praxen möglich.
Neben der IR bzw. INR müssen aktive klinische Strukturen existieren, die eine interdisziplinäre Zusammenarbeit mit der Interventionellen Radiologie/Neuroradiologie unter anderem mittels turnusmäßiger, fachübergreifender Fallbesprechungen pflegen (z. B. Gefäßchirurgie, Angiologie, Kardiologie, Gastroenterologie, Kardiochirurgie, Neurologie, Neurochirurgie, Gynäkologie, Anästhesie etc.).
Die IR bzw. INR sollte an der ambulanten und stationären klinischen Patientenversorgung im Rahmen der IR-Eingriffe wesentlich beteiligt sein. Die Supervision in IR bzw. INR sollte durch ein Mitglied der DeGIR und der DGNR erfolgen. Die Einrichtung sollte über umfassende spezielle bildgebende Methoden verfügen, z. B. Volumen-CT/CTA, MRT/MRA, Farbduplexsonographie und DSA. Es sollte eine Bibliothek mit speziellem Lehrmaterial (Bücher, Fachzeitschriften, elektronische Lernhilfen o. ä.) zur Verfügung stehen.
Eine Zentrenzertifizierung ist in allen oder einzelnen der folgenden inhaltlichen Module möglich:
- DeGIR-Zentrum für minimal-invasive Gefäßmedizin (Module A und B)
- DeGIR-Zentrum für minimal-invasive Therapien (Modul C)
- DeGIR-Zentrum für minimal-invasive Onkologie (Modul D)
- DeGIR-/DGNR-Zentrum für minimal-invasive Schlaganfalltherapie (Modul E)
- DeGIR-/DGNR-Zentrum für neurovaskuläre Gefäßmalformationen (Modul F)
- DeGIR-/DGNR-Zentrum für neurovaskuläre Therapie (Module E und F)
Für die Zertifizierung muss die folgende Mindestzahl von Interventionen pro Jahr in der DeGIR-QS-Software dokumentiert werden:
- Modul A: 50 Interventionen
- Modul B: 20 Interventionen
- Modul C: 50 Interventionen
- Modul D: 20 Interventionen
- Modul E: 50 Interventionen
- Modul F: 50 Interventionen
Detailliertere Informationen zu den Anforderungen an die Zertifizierung von DeGIR- bzw. DeGIR-/DGNR-Zentren entnehmen Sie bitte dem Dokument Zertifizierung DeGIR-/DGNR-Zentren.
Re-Zertifizierung
Seit 2014 ist die Zertifizierung der Zentren an regelmäßige Zertifizierungsüberprüfungen geknüpft. Die in der DeGIR-QS-Software dokumentierten Interventionszahlen bilden die Grundlage für die schrittweise eingeführte Re-Zertifizierung aller DeGIR- bzw. DeGIR-/DGNR-Zentren und die Befristung der Zertifikate auf eine Gültigkeit von jeweils fünf Jahren. Die Re-Zertifizierung der Zentren nach Ablauf der Gültigkeitsdauer erfolgt automatisch (ohne Antragstellung seitens des Zentrums) durch Überprüfung der geforderten Mindest-Dokumentationszahlen im DeGIR-QS-Register. Bei wiederholter Nichterfüllung der Dokumentationsanforderung in einem Modul wird das entsprechende Modul für den Gültigkeitszeitraum des Zertifikats aberkannt.
Zertifizierungsgebühren
Für die Bearbeitung des Zertifizierungsantrages zur Anerkennung als DeGIR- bzw. DeGIR-/DGNR-Zentrum wird eine Gebühr von 500 Euro (zzgl. Mehrwertsteuer) erhoben. Die Bearbeitungsgebühr wird unmittelbar nach Antragseingang in Rechnung gestellt.
Wird die Erweiterung einer bestehenden Zentrumszertifizierung um weitere Module beantragt, werden 250,00 Euro (zzgl. Mehrwertsteuer) erhoben.
Für die Bearbeitung der Re-Zertifizierung fällt eine Gebühr in Höhe von 250,00 Euro (zzgl. Mehrwertsteuer) an.