Informationen
NUB-Anträge
DeGIR, DRG und DGNR unterstützen die jährliche Einreichung für Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) beim Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK), die bislang nicht, oder nicht kostendeckend, im gegenwärtigen DRG-System abgebildet sind.
Die Arbeitsgruppe um Herrn Professor Dr. med. Philipp Bruners (Interventionelle Radiologie) undHerrn Professor Dr. med. Arnd Dörfler (Neuroradiologie)hat mit Unterstützung von Herrn Dr. Semrau die NUB-Anträge für 2026 erstellt.
Wir stellen Ihnen für die diesjährige Antragseinreichung 11 interventionell-radiologische und 17 interventionell-neuroradiologische NUB-Anträge zur Verfügung.
Die Anmeldefrist für die Einreichung beim InEK endet am 31. Oktober 2025.
Um den Aufwand für alle Beteiligten gering zu halten, empfehlen wir neben Neuanträgen im Wesentlichen die bisher positiv beschiedenen NUB-Anträge mit Status 1 zur Einreichung. Unsere langjährige Erfahrung zeigt, dass bei wiederholter Antragstellung von Status-2-Anträgen die Chance auf einen Status 1 praktisch Null ist. Es bleibt Ihnen bzw. Ihrer Klinik aber unbenommen, die bisherigen Status-2-Anträge erneut einzureichen.
Die Einreichung ist über das InEK-Datenportal möglich.
Nachfolgend finden Sie die NUB-Anträge für 2026 in zwei Dateiformaten: als PDF-Dokument, damit Sie sich einen raschen Überblick über den jeweiligen Antrag verschaffen können und als NUB-Datei für Ihre Anpassung und Einreichung beim InEK.
Wichtiger Hinweis:
Die von der DGNR/DeGIR bereitgestellten NUB-Vorschläge dienen als Orientierungshilfe und erheben weder Anspruch auf Vollständigkeit noch auf die Abdeckung sämtlicher am Markt verfügbarer Produkte.
Produkte, die im Antrag nicht ausdrücklich genannt sind, können dennoch in die entsprechende NUB-Kategorie fallen, sofern die jeweiligen Kriterien erfüllt sind.
Darüber hinaus steht es jedem Krankenhaus frei, die eigenen Anträge individuell anzupassen oder zu ergänzen.