Informationen
NUB-Anträge
DeGIR, DRG und DGNR unterstützen die jährliche Einreichung für Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) beim Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK), die bislang nicht, oder nicht kostendeckend, im gegenwärtigen DRG-System abgebildet sind.
Die Arbeitsgruppe um Herrn Professor Dörfler (Neuroradiologie) und Herrn Professor Bruners (Interventionelle Radiologie) hat mit Unterstützung von Herrn Dr. Bosch die NUB-Anträge für 2025 erstellt.
Wir stellen Ihnen für die diesjährige Antragseinreichung elf interventionell-radiologische und 13 interventionell-neuroradiologische NUB-Anträge zur Verfügung.
Die Anmeldefrist für die Einreichung beim InEK endete am 31. Oktober 2024.
Um den Aufwand für alle Beteiligten gering zu halten, haben wir uns dieses Jahr dazu entschlossen, neben Neuanträgen nur die bisher positiv beschiedenen NUB-Anträge mit Status 1 zur Einreichung zu empfehlen. Dementsprechend sind die in den letzten Jahren abgelehnten Status-2-Anträge nicht enthalten. Unsere langjährige Erfahrung zeigt, dass bei wiederholter Antragstellung die Chance auf einen Status 1 praktisch Null ist. Es bleibt Ihnen, bzw. Ihrer Klinik aber unbenommen, die bisherigen Status-2-Anträge erneut einzureichen.
Die Einreichung ist über das InEK-Datenportal möglich.
Nachfolgend finden Sie die NUB-Anträge für 2025 in zwei Dateiformaten: als PDF-Dokument, damit Sie sich einen raschen Überblick über den jeweiligen Antrag verschaffen können und als NUB-Datei für Ihre Anpassung und Einreichung beim InEK.