Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)

Zweitmeinung vor planbaren Aortenaneurysma-OPs

Der G-BA hat am 19.12.2024 die Zweitmeinungsrichtlinie geändert - Radiologinnen und Radiologen werden künftig einbezogen!

von Melek Mirzanli · 20. Dezember 2024

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 19.12.2024 die Zweitmeinungsrichtlinie entsprechend geändert, sodass in Zukunft auch Radiologinnen und Radiologen  unter bestimmten Bedingungen vor planbaren Aortenaneurysma-Operationen als Zweitmeinende tätig werden können.

Dieser Erfolg ist maßgeblich dem Engagement der Vorstände von DRG und DeGIR zu verdanken, die sich für die Erweiterung eingesetzt haben. Voraussetzung für die Tätigkeit ist der Nachweis von Expertise in endovaskulären Verfahren.

Bisherige Regelung und Neuerungen
Bislang waren nur Fachärztinnen und -ärzte aus den Bereichen Gefäßchirurgie, Herzchirurgie, Innere Medizin/Angiologie und Innere Medizin/Kardiologie zugelassen. Nach Inkrafttreten des Beschlusses können auch Radiologinnen und Radiologen eine Abrechnungsberechtigung zur Abgabe einer Zweitmeinung bei Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung beantragen.

Nachweis der Expertise
Für die Tätigkeit als Zweitmeinende müssen Radiologinnen und Radiologen folgende Anforderungen erfüllen:

  • Mindestens 100 endovaskuläre Interventionen
  • Mindestens 20 theoretische Fortbildungseinheiten (je 45 Minuten)

Im G-BA-Beschluss ist erwähnt, dass die vorgenannten Anforderungen an den Nachweis der Expertise den aktuellen Vorgaben des Zertifikats der Deutschen Gesellschaft für Interventionelle Radiologie und minimal-invasive Therapie (DeGIR) „DeGIR-Spezialist:in für minimal-invasive Gefäßmedizin (Module A + B)“ entsprechen. Im Rahmen der für das Genehmigungsverfahren zur Berechtigung von Fachärztinnen und Fachärzten der Fachrichtung Radiologie zur Erbringung einer Zweitmeinung notwendigen Prüfung der fachlichen Expertise kann somit das Zertifikat „DeGIR-Spezialist:in für minimal-invasive Gefäßmedizin (Module A + B)“ von den zuständigen genehmigenden Stellen anerkannt werden.

Hintergrund zum Verfahren
Das Zweitmeinungsverfahren für Aortenaneurysmen, seit Oktober 2024 reguläre GKV-Leistung, umfasst planbare Operationen wie Resektionen, Aorta-Ersatz oder endovaskuläre Stent-Prothesen-Implantationen. Ziel dieser Verfahren ist die Qualitätssicherung bei planbaren Eingriffen mit auffälliger Mengenentwicklung.

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