Gemeinsamer Bundesausschuss

Liste stellungnahmeberechtigte Organisationen

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die DeGIR auf Antrag in die Liste der stellungnahmeberechtigten Organisationen aufgenommen.

von Melek Mirzanli · 9. Juli 2024

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 27. Juni 2024 beschlossen, dem Antrag der Deutschen Gesellschaft für Interventionelle Radiologie und minimal-invasive Therapie (DeGIR) stattzugeben und die DeGIR in die Liste der stellungnahmeberechtigten Fachgesellschaften aufzunehmen. Damit wird die DeGIR künftig vor abschließenden Entscheidungen des G-BA über die Richtlinien nach §§ 135, 137 c und 137 e SGB V einbezogen.

Zusätzlich hat der Unterausschuss Disease-Management-Programme (DMP) des G-BA in seiner Sitzung am 15. Mai 2024 beschlossen, die DeGIR als stellungnahmeberechtigte wissenschaftliche Fachgesellschaft in Bezug auf Beschlüsse über Anforderungen an die Ausgestaltung von strukturierten Behandlungsprogrammen (DMP) aufzunehmen. Diese Entscheidung umfasst die DMPs für Brustkrebs, chronischen Rückenschmerz, Osteoporose und rheumatoide Arthritis.

"Dies ist ein wichtiger Schritt für die DeGIR, die nun offiziell ihre Expertise und Perspektiven in die Entscheidungsprozesse des G-BA einbringen kann. Diese Erweiterung der Mitwirkungsrechte stärkt die Position der DeGIR und unterstreicht die Relevanz der Interventionellen Radiologie und minimal-invasiven Therapie in der medizinischen Versorgungslandschaft. Die DeGIR freut sich auf die zukünftige Zusammenarbeit mit dem G-BA und die Möglichkeit, aktiv zur Verbesserung der medizinischen Versorgung in Deutschland beizutragen", so der Präsident der DeGIR, Prof. Dr. Philipp M. Paprottka.