DeGIR-Stellungnahme zur G-BA-Erprobungsrichtlinie

Endovaskuläre Arterialisierung tiefer Venen bei peripherer arterieller Verschlusskrankheit

Die DeGIR und verschiedene Fachgesellschaften und Verbände haben ihre Ersteinschätzungen zur G-BA-Erprobungsrichtlinie "Endovaskuläre Arterialisierung tiefer Venen bei peripherer arterieller Verschlusskrankheit" abgegeben.

von Prof. Dr. med. Daniel Thomas · 20. August 2024

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist zu der Auffassung gelangt, dass der Nutzen der Endovaskulären Arterialisierung tiefer Venen bei peripherer arterieller Verschlusskrankheit zwar noch nicht hinreichend belegt sei, die Methode aber das Potenzial einer erforderlichen Behandlungsalternative bieten würde. Er hat deshalb in seiner Sitzung am 15. Februar 2024 beschlossen, die Beratungen über eine Richtlinie gemäß § 137e Absatz 1 SGB V zur Erprobung dieser Methode aufzunehmen.
  
Nach Auffassung des G-BA besitzen jedoch die Ergebnisse der potenzialbegründenden Studien nur eine höchstens sehr geringe qualitative Ergebnissicherheit. Um eine abschließende Bewertung des Nutzens der Methode vornehmen zu können, sollen daher im Wege der Erprobung die hierfür notwendigen Erkenntnisse gewonnen werden. Die zu diesem Zweck notwendige Studie wird durch eine unabhängige wissenschaftliche Institution entworfen, durchgeführt und ausgewertet. Stellungnahmeberechtigte Fachgesellschaften hatten wie auch weitere Sachverständige der medizinischen Wissenschaft und Praxis, Spitzenverbände der Selbsthilfegruppen und Patientenvertretungen sowie Verbände von Leistungserbringern und Medizinprodukteherstellern Gelegenheit, eine Ersteinschätzung zu der zu bewertenden Methode abzugeben. Der hierfür vom G-BA zur Verfügung gestellte Fragebogen wurde von der DeGIR entsprechend ausgefüllt und am 12. August 2024 eingereicht.