Zertifizierung
DeGIR-Spezialist:in für minimal-invasive Schmerztherapie
Die Zertifizierung richtet sich an Fachärzt:innen für Radiologie mit ausgewiesener praktischer Erfahrung in interventionell-radiologischen schmerztherapeutischen Verfahren und vertieften Kenntnissen über das Facharztniveau hinaus.
Zu den zentralen Voraussetzungen zählen:
- Mitgliedschaft in DRG und DeGIR
- Abgeschlossene Weiterbildung zur/zum Fachärzt:in für Radiologie
- DeGIR-Stufe-1-Zertifizierung
- Nachweis von mindestens 100 selbstständig durchgeführten interventionell-radiologischen schmerztherapeutischen Eingriffen innerhalb der letzten 60 Monate vor Antragstellung
Zu den anerkannten Eingriffen zählen u. a. bildgestützte Facettengelenk- und Iliosakralgelenkstherapien, periradikuläre Nervenwurzeltherapien (PRT), periphere Nerven- und Ganglionblockaden sowie weitere interventionelle Verfahren der Schmerztherapie.
Zertifizierungsweg über bestehende Qualifikationen
Anerkennung über DeGIR-Stufe-2-Module
Im Rahmen einer Übergangsregelung bis zum 31. Dezember 2026 besteht die Möglichkeit, die Zertifizierung „Spezialist:in für minimal-invasive Schmerztherapie“ anerkennen zu lassen, sofern bereits eine DeGIR-Stufe-2-Zertifizierung in den Modulen
- A-D,
- C oder
- E oder F
vorliegt und zusätzlich der Nachweis über die geforderten 100 schmerztherapeutischen Eingriffe erbracht wird. In diesem Fall ist keine zusätzliche Prüfung erforderlich.
Zertifizierungsweg über EBIR
Radiolog:innen mit einer EBIR-Zertifizierung (European Board of Interventional Radiology) verfügen bereits über einen international anerkannten Qualifikationsnachweis in der interventionellen Radiologie. Der empfohlene Weg zur Erlangung der DeGIR-Zertifizierung „Spezialist:in für minimal-invasive Schmerztherapie“ kann daher wie folgt aussehen:
- EBIR-Zertifizierung als Grundlage einer umfassenden interventionell-radiologischen Qualifikation
- Anerkennung bzw. Erwerb einer DeGIR-Stufe-2-Zertifizierung (z. B. Module A-D)
- Nachweis der geforderten 100 interventionell-radiologischen schmerztherapeutischen Eingriffe
- Antrag auf Anerkennung als DeGIR-Spezialist:in für minimal-invasive Schmerztherapie im Rahmen der Übergangsregelung bzw. nach den jeweils geltenden Regularien
Dieser Weg trägt der hohen fachlichen Gleichwertigkeit der EBIR-Zertifizierung Rechnung und ermöglicht eine strukturierte nationale Anerkennung innerhalb des DeGIR-Zertifizierungssystems.
Verfahren
Die Antragstellung erfolgt elektronisch über die Geschäftsstelle an: zertifizierung@drg.de