Informationen
NUB-Anträge
DeGIR, DRG und DGNR unterstützen die jährliche Einreichung für Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) beim InEK, die bislang nicht oder nicht kostendeckend im gegenwärtigen DRG-System abgebildet sind.
Auch dieses Jahr können wieder Vorschläge für die NUB-Vorlagen eingereicht werden.
Die Arbeitsgruppe um Herrn Professor Dörfler (Neuroradiologie) und Herrn Professor Bruners (Interventionelle Radiologie) wird mit Unterstützung von Herrn Dr. Bosch die Erstellung und Aktualisierung der NUB-Anträge koordinieren und Anfang Oktober auf der DeGIR-Homepage veröffentlichen.
Die Anmeldefrist für die Einreichung beim InEK endet am 31. Oktober 2022.
Die Einreichung ist über das InEK-Datenportal möglich.
Sollten Sie konkrete NUB-Vorschläge für die Veröffentlichung auf der DeGIR-Homepage haben, können Sie diese bis zum 1. September 2022 an Herrn Professor Dörfler (arnd.doerfler@uk-erlangen.de) oder Herrn Professor Bruners (pbruners@ukaachen.de) senden.
Wie bisher müssen die NUB-Anträge unverändert von jedem Krankenhaus einzeln beantragt werden.
Wir würden uns über zahlreiche Einreichungen freuen, da die Erfolgsaussichten eines Antrages mit der Anzahl der beantragenden Krankenhäuser steigen.
Die Antragsvorlagen wurden von der Arbeitsgruppe um Herrn Professor Philipp Bruners (DeGIR) und Herrn Professor Arnd Dörfler (DGNR) mit Unterstützung von Herrn Dr. M. Bosch zusammengestellt.
Wir stellen Ihnen für die diesjährige Antragseinreichung 18 Antragsvorlagen für interventionell-radiologische und 19 Antragsvorlagen für neuroradiologische NUB-2023-Vorschläge zur Verfügung.
Sie finden die nachfolgenden NUB-Vorlagen für 2023 in zwei Dateiformaten: als PDF-Dokument, damit Sie sich einen raschen Überblick über den jeweiligen Antrag verschaffen können und als NUB-Datei für Ihre Anpassung und Einreichung beim InEK nutzen können.